Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Stand: 11. Dezember 2025

Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (B2B).

§ 1 Geltungsbereich, Vorrang von Einzelverträgen

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Pure, Inh. Simon Johannssen (nachfolgend „Pure“) und dem Kunden.

  2. Pure erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag (z. B. Angebot, Leistungsbeschreibung, Rahmenvertrag, E-Mail-Vereinbarung). Einzelvertrag hat Vorrang vor diesen AGB. Diese AGB gelten ergänzend.

  4. AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Pure ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss, Angebote, Textform

  1. Angebote von Pure sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

  2. Ein Vertrag kommt zustande durch (i) schriftliche oder textförmliche Annahme (z. B. E-Mail), (ii) Unterzeichnung oder (iii) Beginn der Leistungserbringung.

  3. Textform (z. B. E-Mail) genügt, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

§ 3 Leistungen, Leistungsarten (Dienstleistung/Werk)

  1. Pure bietet insbesondere Leistungen in den Bereichen Influencer-/UGC-Creator-Management, Kooperationsvermittlung und -management, Social-Media- und Marketing-Consulting, PR-Beratung, Webdesign/Entwicklung, Multimedia-Produktion (Foto/Video/Audio) und verwandte Kommunikationsleistungen.

  2. Je nach Projekt gelten unterschiedliche Rechtsnatur und Pflichten:

    • Dienstleistungen (z. B. Beratung, Strategie, PR, Social-Media-Management, Kooperationsmanagement): Pure schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Reichweite, Umsatz, Follower, PR-Clippings).

    • Werkleistungen (z. B. Webdesign/-entwicklung, konkrete Design-/Video-/Foto-Endprodukte, Landingpages, fertige Creatives): Pure schuldet die Erstellung eines vereinbarten Werks; es kann eine Abnahme vereinbart oder nach den Umständen erforderlich sein (siehe Ziff. 12).

  3. Pure ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter (Freelancer/Subunternehmer) zu bedienen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge (z. B. Social-Media-Accounts, Werbekonten etc.), Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.

  2. Der Kunde liefert Feedback gebündelt und innerhalb angemessener Fristen; vereinbarte Timings verschieben sich bei verspäteter Mitwirkung entsprechend.

  3. Mehraufwand aufgrund fehlender/verspäteter Mitwirkung, nachträglicher Änderungswünsche oder unklarer Anforderungen kann Pure zusätzlich berechnen (Stundensatz oder Change Request), sofern nicht anders vereinbart.

§ 5 Termine, Teilleistungen

  1. Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

  2. Pure darf zumutbare Teilleistungen erbringen.

  3. Verzögerungen durch den Kunden, höhere Gewalt, Drittanbieter oder Plattformen (z. B. Meta/TikTok) verlängern Fristen angemessen.

§ 6 Vergütung, Abrechnung, Fälligkeit, Zurückbehaltungsrecht

  1. Vergütung erfolgt nach Einzelvertrag: Pauschale, Retainer/Monatspaket, Stundensatz oder Mischformen.

  2. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. USt.

  3. Auslagen und Drittanbieter-Kosten (z. B. Media-Budget, Lizenzen, Reisekosten, Tools, Hosting, Stock) werden – sofern vereinbart oder notwendig – gesondert berechnet.

  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang fällig, sofern nicht anders vereinbart.

  5. Pure ist berechtigt, Vorauszahlungen/Abschläge zu verlangen, insbesondere bei größeren Projekten oder Drittanbieter-Kosten.

  6. Bei Zahlungsverzug kann Pure Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.

  7. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.

§ 7 Drittleistungen & Plattformen

  1. Sofern Pure Drittleistungen (z. B. Druck, Hosting, Tools, Lizenzen, Media-Platzierungen, Creator-Services) beschafft, handelt Pure – je nach Vereinbarung – als Vermittler oder im Namen des Kunden.

  2. Pure haftet nicht für Leistungen, Verfügbarkeiten oder Entscheidungen von Drittanbietern/Plattformen (z. B. Account-Sperrungen, Anzeigenablehnungen, Algorithmusänderungen, Policy-Änderungen).

  3. Soweit möglich wird Pure den Kunden bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Drittanbieter unterstützen; Ansprüche sind grundsätzlich gegenüber dem Drittanbieter geltend zu machen.

§ 8 Influencer-/UGC-Management, Vermittlung, Compliance

  1. Bei Vermittlung/Management von Kooperationen gilt: Verträge über Kampagnenleistungen kommen grundsätzlich zwischen Kunde (Marke) und Creator/Influencer zustande, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Pure schuldet Vermittlungs-, Koordinations- und Beratungsleistungen.

  2. Kennzeichnungspflichten (Werbung/Anzeige) sowie Plattform- und gesetzeskonforme Umsetzung obliegen den Vertragsparteien der Kooperation (Marke/Creator); Pure erbringt hierzu – sofern vereinbart – Unterstützung, übernimmt jedoch keine Garantie für die vollständige Rechtskonformität einzelner Posts ohne gesonderte Rechtsprüfung.

  3. Der Kunde verpflichtet sich, Briefings, Claims, Produktinformationen und ggf. Pflichttexte rechtzeitig bereitzustellen und Freigaben zügig zu erteilen.

§ 9 Inhalte, Rechte Dritter, Freistellung

  1. Der Kunde versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Musik, Fonts, Video, Marken, Testimonials, Daten) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte/Lizenzen vorliegen.

  2. Pure ist nicht verpflichtet, Inhalte rechtlich zu prüfen.

  3. Der Kunde stellt Pure von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei (inkl. angemessener Rechtsverfolgungskosten), die aus der Nutzung kundenseitiger Inhalte oder kundenseitiger Weisungen resultieren, sofern Pure nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

§ 10 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen (IP)

  1. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte an Arbeitsergebnissen bei Pure.

  2. Nach vollständiger Zahlung räumt Pure dem Kunden die im Einzelvertrag bestimmten Nutzungsrechte ein; soweit nicht geregelt, gilt: einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, zeitlich unbeschränkt, räumlich weltweit, für den Vertragszweck.

  3. Eine Nutzung außerhalb des Vertragszwecks (z. B. Weiterverkauf, Lizenzierung an Dritte, Nutzung als Template/White-Label) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

  4. Offene Dateien/Rohmaterial (z. B. PSD/AI/FIGMA, RAW, Projektdateien, Edit-Timelines, Quellcode-Repositories) werden nur herausgegeben, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart ist.

  5. Änderungen durch den Kunden sind zulässig, soweit dadurch keine Entstellung schutzwürdiger Urheberinteressen erfolgt; für Funktionsfähigkeit nach Änderungen übernimmt Pure keine Haftung.

§ 11 Referenzen

  1. Pure darf den Kunden als Referenz nennen (Name/Logo/Branche) und öffentlich auf die Zusammenarbeit hinweisen (Website, Pitch-Deck, Social Media), sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

  2. Case Studies mit Zahlen/Interna, unveröffentlichtem Material oder detaillierten Ergebnissen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.

§ 12 Abnahme (nur bei Werkleistungen), Mängel

  1. Soweit Werkleistungen vereinbart sind, kann eine Abnahme erfolgen. Erfolgt binnen 7 Werktagen nach Bereitstellung keine Abnahme oder keine wesentliche Mängelrüge in Textform, gilt das Werk als abgenommen.

  2. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

  3. Mängelansprüche verjähren im B2B-Verkehr in 12 Monaten ab Abnahme, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit.

§ 13 Laufzeit, Kündigung

  1. Projektverträge enden mit Leistungserbringung und ggf. Abnahme.

  2. Retainer-/Dauerschuldverhältnisse laufen – sofern nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. erheblicher Zahlungsverzug, schwere Pflichtverletzung, unzumutbare Vertrauensstörung, erhebliche Reputationsrisiken).

§ 14 Stornierung/Projektabbruch durch den Kunden

  1. Kündigt oder stoppt der Kunde ein Projekt ohne wichtigen Grund, hat Pure Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz bereits angefallener Kosten und verbindlich beauftragter Drittleistungen.

  2. Bei Pauschalen gilt: Pure kann – abhängig vom Projektstand – eine angemessene Teilvergütung verlangen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

§ 15 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen (insbesondere Preise, Strategien, Interna, Kundendaten, Creatorkonditionen) vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.

  2. Die Pflicht gilt für 5 Jahre nach Vertragsende.

  3. Pure darf vertrauliche Informationen an eingesetzte Dritte weitergeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

§ 16 Datenschutz

  1. Pure verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften.

  2. Soweit Pure personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).

  3. Der Kunde sichert zu, dass er Daten rechtmäßig erhebt und zur Nutzung/Weitergabe an Pure berechtigt ist.

§ 17 Haftung

  1. Pure haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Pure nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

  3. In Fällen der Ziff. 18 Abs. 2 ist die Haftung insgesamt begrenzt auf die Netto-Vergütung des betroffenen Einzelvertrags.

  4. Keine Haftung besteht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Erwartungen an Reichweiten/Performance, sowie für Entscheidungen von Plattformen/Drittanbietern (vgl. Ziff. 7).

  5. Der Kunde ist für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich; Pure haftet für Datenverlust nur im Rahmen der vorstehenden Haftungsregeln.

§ 18 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, massive Netzausfälle, Pandemien, Streiks) befreien Pure für die Dauer der Störung von Leistungspflichten.

  2. Dauert die Störung länger als 30 Tage, können beide Parteien den betroffenen Vertragsteil in Textform kündigen.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit zulässig – Hamburg.

  3. Änderungen sowie Ergänzungen bedürfen der Textform.

  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.